Mobil Krankenkasse


Besondere Versorgungsform

Besondere ambulante ärztliche Versorgung von Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Umsetzung gezielter Behandlungsabläufe im Bereich des Diabetischen Fußsyndroms. Als Diabetisches Fußsyndrom im Sinne dieser Vereinbarung gilt das Vorliegen einer Läsionen unterhalb des Knies bei Patienten mit Diabetes.

Vertragspartner der Mobil Krankenkasse:
KV Westfalen-Lippe, BKK LV Nordwest

Die Versorgungsform wird angeboten in:

Nordrhein-Westfalen

Autor: Mobil Krankenkasse


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