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Mehrleistung
Hebammenberatung
Schwangere Versicherte können je Schwangerschaft bis zu drei zusätzliche Hebammenberatungen in Anspruch nehmen. Sie können sich zur Wahl des Geburtsortes und -modus, zu Still- und Ernährungsthemen und/oder zum Verhalten zur Vermeidung von Frühgeburten beraten lassen, sofern diese Beratungen nicht bereits Bestandteil der vertraglichen Hebammenhilfe nach § 134a SGB V sind.
Pro Beratungsgespräch ist eine Mindestdauer von 45 - 60 Minuten einzuhalten.
Erstattet werden die tatsächlichen Kosten, höchstens 40,00 Euro je Beratungsgespräch.
Autor: Mobil Krankenkasse
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