Mobil Krankenkasse


Zusatzversicherung

KSHR (Sehhilfe + Reise)

Sehhilfen

- 80 % vom Rechnungsbetrag (erstattungsfähige Aufwendungen)
bis 14 Jahre maximal 100 € je Sehhilfe
ab 14 Jahre maximal 200 € je Sehhilfe bei Veränderung der Sehfähigkeit um 0,5 Dioptrien auf einem Auge
alle 2 Jahre Leistungsanspruch auch ohne Vorleistung der Krankenkasse

Ausland

- 100 % schmerzstillende Zahnbehandlung
bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten

- 100 % stationäre Behandlung
bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten

- 100 % akute ambulante Behandlung
bei Auslandsreisen bis zu 3 Monaten

- 24-Stunden-Notrufservice

- 100 % Krankenrücktransport
bei Vermittlung über DKV, sonst 80 %

Kooperationspartner der Mobil Krankenkasse:
DKV Deutsche Krankenversicherung AG (Risikoträger)

Autor: Mobil Krankenkasse


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Kontakt zur Mobil Krankenkasse:
Tel. 0800 255 0800*
oder per E-Mail

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