Mobil Krankenkasse


Wahltarif

Wahltarif cashback

Der Wahltarif cashback der Mobil Krankenkasse bietet interessante Vorteile: vor allem für alle, die lediglich die wichtigen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, aber bei der Versorgung im Ernstfall keine Abstriche machen wollen. Wer 12 Monate gesund geblieben ist, kann sich über eine stattliche Prämie von bis zu 600,00 Euro freuen.

Wer kann vom Wahltarif cashback profitieren?
Die Mobil Krankenkasse zahlt Ihnen eine Prämie bei folgenden Voraussetzungen:
- Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen waren in einem Kalenderjahr länger als drei Monate versichert.
- Sie haben außerdem im Jahr ab Beginn des Tarifes keine Leistungen zu Lasten der Mobil Krankenkasse in Anspruch genommen.
- Die Beiträge dürfen nicht vollständig durch Dritte getragen werden. Zum Beispiel können Versicherte am Wahltarif Prämienzahlung teilnehmen, die mindestens einen Beitragsanteil selbst tragen.

Wie wird die Prämie berechnet?
Die Prämie beträgt 1/12 der jeweils im Jahr ab Beginn des Tarifes gezahlten Beiträge, pro Mitglied bis zu 600,00 Euro. Dabei zählt nicht nur der Beitrag, den Sie selbst für die Krankenversicherung aufbringen, sondern zum Beispiel auch der Beitrag Ihres Arbeitgebers. Die mitversicherten Angehörigen erwerben keinen eigenen Anspruch auf eine Prämie. Das heißt: Besteht eine vierköpfige Familie aus einem zahlenden Mitglied und drei mitversicherten Angehörigen, so beträgt die Prämie bis zu 600,00 Euro. Nehmen mehrere eigenständig versicherte Familien-Mitglieder am Wahltarif cashback teil, erhöht sich die Prämie dementsprechend.
Der Anspruch auf die jährliche Prämie entsteht jeweils nach Ablauf von zwölf Monaten ab Beginn des Tarifes. Die Abrechnung der ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen erfolgt quartalsweise über Ihre Krankenversichertenkarte. Diese Daten liegen uns erst mit einer Verzögerung von ca. neun Monaten vor. Eine Auszahlung der Prämie erfolgt deshalb nach Überprüfung der Abrechnungsdaten mit Ablauf von neun Monaten nach Entstehen des Anspruchs.

Welche Leistungen können in Anspruch genommen werden, ohne auf den Erhalt der Prämie verzichten zu müssen?
Sie erhalten nicht nur eine Prämie von uns - diese Leistungen bekommen Sie von uns dazu:
- Leistungen zur Prävention
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (Prophylaxe)
- Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen)
- Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgekuren in anerkannten Kurorten
- Gesundheitsuntersuchungen (Gesundheits-Check-up), Krebsfrüherkennung)
- Kinderuntersuchungen (U-Untersuchungen)
- Uneingeschränkt alle Leistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren
Diese Leistungen werden wie bisher über Ihre Krankenversichertenkarte abgerechnet.

Was ist zu beachten?
Die Mindestbindungsfrist an die Mobil Krankenkasse beträgt bei diesem Wahltarif 1 Jahr.
Der Tarif gilt ab dem folgenden Quartal nach Eingang der Wahlerklärung bis zu einer schriftlichen Kündigung durch das Mitglied.
Ihr Anspruch auf die jährliche Prämie entsteht jeweils nach Ablauf von 12 Monaten ab Beginn

Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 1-jährige Bindung an die Mobil Krankenkasse aus.

Autor: Mobil Krankenkasse


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