Pronova BKK


Besondere Versorgungsform

Kinderwunsch und künstliche Befruchtung

Die Pronova BKK bietet verheirateten Paaren über den BKK Kinderwunsch Vertrag zusätzliche Leistungen bei einem teilnehmenden Reproduktionsmedizinischen Zentrum in Deutschland an:
- zweimalige Beteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von 350,00 Euro
- zweimalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250,00 Euro
- einmalige Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer
- bei medizinischer Notwendigkeit unbürokratischer und einfacher Verfahrenswechsel von der "In-vitro-Fertilisation" (IVF - 800 Euro) zur "Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion" (ICSI - 1000 Euro)
- Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Beginn des anstehenden Zyklus vor Vollendung des 42. Lebensjahres)
- Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei anstatt drei Embryonen
- Vermeidung einer zusätzlichen hormonellen Stimulationsbehandlung, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind

Die Kosten für, z.B. Medikamente und ärztliche Nebenleistungen der künstlichen Befruchtung, werden bei Patientinnen über 40 Jahre oder im 4. Versuch nicht übernommen.

Vertragspartner der Pronova BKK:
BKK Landesverband Bayern

Die Versorgungsform wird angeboten in:

Bundesweit

Autor: Pronova BKK


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik

Immer aktuell
GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik