Siemens-Betriebskrankenkasse


Mehrleistung

Heilmittel, Hilfsmittel

Die SBK verzichtet ab sofort auf die Genehmigung von Dauerverordnungen außerhalb des Regelfalls (langfristiger Heilmittelbedarf).

Kunden können direkt mit der Verordnung einen Termin bei ihrem Therapeuten vereinbaren, ohne zuvor einen Antrag zu stellen.

Bei Heilmitteln handelt es sich, im Gegensatz zu innerlich verabreichten Medikamenten und Arzneimitteln, um äußere Anwendungen. Heilmittel sind beisielsweise Logopädie, Ergotherapie, Massagen, Krankengymnastik oder Fußpflege.

Für ärztlich verordnete Heilmittel übernimmt die SBK die Kosten, Patienten bezahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Bei einem Rezept über sechs Massagen beträgt die Zuzahlung beispielsweise 10 Euro für diese Verordnung und zusätzlich 10 Prozent der Kosten pro Massage. Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

Sie haben die Wahl, sich in einer physiotherapeutischen Praxis, während eines stationären Aufenthaltes, in der Arztpraxis oder in anderen Einrichtungen behandeln zu lassen.

Hilfsmittel sind technische Geräte, die Ihnen helfen, schneller wieder gesund zu werden oder eine gesundheitliche Einschränkung auszugleichen. Dazu zählen zum Beispiel Hörgeräte, Sehhilfen oder ein Rollstuhl. Ein Hilfsmittel wird vom Arzt verordnet.

Die SBK übernimmt grundsätzlich die Kosten für Hilfsmittel. Welche Hilfsmittel in Ihrem Fall verordnungsfähig sind, besprechen Sie am besten mit Ihrem SBK Kundenberater, den Sie jederzeit anrufen können. Sie zahlen 10 Prozent für jedes Hilfsmittel selbst dazu (mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro), in jedem Fall aber nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels selbst. Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, zahlen Sie 10 Prozent pro Verbrauchseinheit, aber maximal 10 Euro pro Monat hinzu.

Ihr SBK-Vorteil: Beratung zur Auswahl des passenden Hilfsmittels
Die SBK kümmert sich nicht nur um die Versorgung mit Hilfsmitteln sondern auch um die individuelle Anpassung: Die SBK besorgt das nötige Zubehör und organisiert Reparatur oder Ersatz. Manchmal ist es auch wichtig, dass die Hilfsmittel an das Wohnumfeld des Patienten angepasst werden. In diesem Fall besucht Sie ein Hilfsmittel-Berater, der die Versorgung auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihr Wohnumfeld abstimmt. Haben Sie Fragen bei der Versorgung mit einem Hilfsmittel? Dann hilft Ihnen Ihre betreuende Geschäftsstelle gerne weiter.

Versorgung über Vertragspartner
Nicht jeder Anbieter darf Hilfsmittel ausliefern und mit der SBK abrechnen. Es sind nur solche Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechnik-Betriebe und andere Hilfsmittel-Leistungserbringer zu Ihrer Versorgung berechtigt, die mit der SBK einen Vertrag geschlossen haben. Dank Verträgen mit leistungsfähigen Anbietern erhalten Sie immer qualitativ hochwertige Hilfsmittel, mit denen Sie bestens versorgt sind.

Autor: Siemens-Betriebskrankenkasse


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