Siemens-Betriebskrankenkasse


Mehrleistung

Leistungen von nicht zugelassenen Erbringern

Nach vorheriger Zustimmung durch die Kasse können auch Leistungserbringer ohne vertragliche Beziehung, also ohne Kassenzulassung, in Anspruch genommen werden.

Eine Zustimmung kann erteilt werden, wenn medizinische oder soziale Gründe dies rechtfertigen und eine zumindest gleichwertige Versorgung gewährleistet ist.
Dabei werden die individuellen Gründe für die Inanspruchnahme und damit der jeweilige Einzelfall beurteilt.

Bitte sprechen Sie vor einer Inanspruchnahme mit Ihrem Kundenberater.

Autor: Siemens-Betriebskrankenkasse


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