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Mehrleistung

Künstliche Befruchtung

Kostenübernahme künstliche Befruchtung bis 1500 Euro.

Zusätzliche Leistung über den gesetzlichen Rahmen des §27a SGB V hinaus: Paare erhalten einen zusätzlichen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung von 500 Euro für maximal drei Versuche, also maximal 1500 Euro. Voraussetzung: Beide Partner sind verheiratet.

Autor: Salus BKK


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