Salus BKK
Mehrleistung
Leistungen in nicht zugelassenen Krankenhäusern
Kostenübernahme bei nicht zugelassenen Leistungserbringern.
Die Salus BKK übernimmt die Kosten für Leistungen in einem nicht nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhaus bis zur Höhe der vergleichbaren Vetragssätze abzgl. Zuzahlung
Die Salus BKK übernimmt die Kosten für Leistungen in einem nicht nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhaus bis zur Höhe der vergleichbaren Vetragssätze abzgl. Zuzahlung
Autor: Salus BKK
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