bkk melitta hmr
Mehrleistung
Impfungen
Für folgende Impfungen können wir die Kosten übernehmen:
-Influenza für Versicherte ohne Altersgrenze, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht
-Hepatitis A und B
-Humane Papillomviren (HPV) für Versicherte im Alter von 18 bis 26 Jahren
-FSME
-Meningokokken
-Gelbfieber
-Typhus
-Rotaviren
-Tollwut
-Cholera
-Japanische Enzephalitis
-Kosten für Tabletten zur Vorbeugung (prophylaxe) von Malaria
BKK-Zuschuss:
Die bkk melitta hmr erstattet im Rahmen der Satzung die Kosten für selbst bezahlte, ärztlich empfohlene Schutzimpfungen, maximal 250 Euro inkl. des ärztlichen Honorars pro Kalenderjahr und Versicherten. Die gesetzliche Zuzahlung für Medikamente ist von Ihnen selbst zu übernehmen. Diese beträgt pro Impfstoff 10 % des Rechnungsbetrages, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Nach der Impfung erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Privatrechnung, die Sie bitte zunächst begleichen. Anschließend reichen Sie die Rechnung und die von der Apotheke quittierte Verordnung im Original zur Kostenerstattung bei uns ein. Den erstattungsfähigen Betrag überweisen wir dann direkt auf Ihr Konto.
Ausnahmen:
- Impfungen werden vom öffentlichen Gesundheitsdienst durchgeführt
- der Arbeitgeber ist im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge zuständig
-Influenza für Versicherte ohne Altersgrenze, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht
-Hepatitis A und B
-Humane Papillomviren (HPV) für Versicherte im Alter von 18 bis 26 Jahren
-FSME
-Meningokokken
-Gelbfieber
-Typhus
-Rotaviren
-Tollwut
-Cholera
-Japanische Enzephalitis
-Kosten für Tabletten zur Vorbeugung (prophylaxe) von Malaria
BKK-Zuschuss:
Die bkk melitta hmr erstattet im Rahmen der Satzung die Kosten für selbst bezahlte, ärztlich empfohlene Schutzimpfungen, maximal 250 Euro inkl. des ärztlichen Honorars pro Kalenderjahr und Versicherten. Die gesetzliche Zuzahlung für Medikamente ist von Ihnen selbst zu übernehmen. Diese beträgt pro Impfstoff 10 % des Rechnungsbetrages, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Nach der Impfung erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Privatrechnung, die Sie bitte zunächst begleichen. Anschließend reichen Sie die Rechnung und die von der Apotheke quittierte Verordnung im Original zur Kostenerstattung bei uns ein. Den erstattungsfähigen Betrag überweisen wir dann direkt auf Ihr Konto.
Ausnahmen:
- Impfungen werden vom öffentlichen Gesundheitsdienst durchgeführt
- der Arbeitgeber ist im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge zuständig
Autor: bkk melitta hmr
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