mkk - meine krankenkasse


Besondere Versorgungsform

Homöopathie

Die Teilnahme erfolgt durch Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung durch den Versicherten bei einem der teilnehmenden Ärzte. Sie erfahren bei uns, welche Ärzte an dem Selektivvertrag Homöopathie teilnehmen. Mehr dazu unter: https://www.meine-krankenkasse.de/leistungen/unsere-leistungen/leistungen-von-a-bis-z/homoeopathie

Medizinischer Bereich:
Der Begriff "Homöopathie" stammt aus der griechischen Sprache und kann mit "ähnliches Leiden" übersetzt werden und stellt eine alternativmedizinische Behandlungsmethode dar, die auf den ab 1796 veröffentlichten Vorstellungen des deutschen Arztes Samuel Hahnemann beruht. Damit ist gemeint, dass in der Homöopathie eine Erkrankung mit einer kleinen Menge eines Naturstoffs behandelt wird, die am gesunden Menschen, in größerer Dosis verabreicht, zu ähnlichen Symptomen führt, wie sie für eine bestimmte Erkrankung charakteristisch sind. Diese sogenannte "Ähnlichkeitsregel" (lat. Similia similibus curentur) bildet eines der drei Grundprinzipien der Homöopathie. Das Ähnlichkeitsprinzip ist bereits in Schriften von Hippokrates zu finden.

Die Homöopathie ist bei allen Krankheiten einsetzbar, die keiner chirurgischen Behandlung bedürfen. Bei einer Behandlung chronischer Erkrankungen wird durch eine ausführliche ein- bis zweistündige Fallaufnahme ein möglichst exaktes Bild der Krankheit des Kranken in allen Facetten seines körperlich-seelisch-geistigen Seins erstellt. Dieses Bild wird in Ähnlichkeit mit der Wirkung eines homöopathisch geprüften Arzneimittels gesetzt. Eine homöopathische Verschreibung muss sich also immer auf die spezifische Symptomatik eines individuellen Patienten beziehen.

Vertragspartner der mkk:
Deutscher Zentralverein Homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ)
Deutscher Apothekerverband e.V. (DAV)

Die Versorgungsform wird angeboten in:

Bundesweit

Autor: mkk - meine krankenkasse


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