mkk - meine krankenkasse


Wahltarif

Wahltarif mkk PRO Prämie

Sie erhalten von der mkk - meine krankenkasse eine Prämie von bis zu 200 Euro je Tarifjahr, wenn Sie ausgewählte Leistungen nicht in Anspruch nehmen.

Vorteile: Die mkk - meine krankenkasse bietet ihren Mitgliedern, die ihre Beiträge ganz oder teilweise selber tragen, diesen Wahltarif nach § 53 Abs. 1 SGB V an. Sie erhalten eine Prämie von bis zu 200 Euro je Tarifjahr. Eine Vielzahl an gesetzlichen Gesundheitsleistungen können in Anspruch genommen werden, ohne Anrechnung an Ihrem Selbstbehalt. Zum Beispiel:
- Arztbesuche inklusive Arzneimittelverordnung
- Krankenhausbehandlungen
- zahnärztliche Behandlung (kein Zahnersatz)
- Gesundheitscheck-Up 35+
- Krebsfrüherkennungsuntersuchung
- medizinisch empfohlene Schutzimpfungen
- Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft nach den Mutterschaftsrichtlinien

Wählen Sie diesen Tarif, übernehmen Sie für einzelne Leistungen pro Tarifjahr einen Teil der von der mkk - meine krankenkasse zu tragenden Kosten in Höhe von 400 Euro (Selbstbehalt). Hierbei werden folgende Leistungen dem Selbstbehalt von 400 Euro unterstellt, soweit es sich nicht um Leistungen für Schwangerschaft und Mutterschaft im Sinne der RVO handelt:
- Fahrkosten nach § 60 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 4 SGB V (§ 13 Abs. 1 der Satzung)
- Vorsorgekuren nach §§ 23 Abs. 2, 24 SGB V (§ 13 Abs. 1 der Satzung)
- Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter nach § 41 SGB V (§ 13 Abs. 1 der Satzung)
- Haushaltshilfe nach § 38 SGB V (§ 13 Abs. 3 der Satzung)
- Heilmittel nach § 32 SGB V (§ 13 Abs. 1 der Satzung)
- Hilfsmittel nach § 33 SGB V (§13 Abs. 1 der Satzung)
- Prävention nach § 20 Abs. 1 SGB V (§ 13a der Satzung)
- Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V (§ 13 Abs. 1 der Satzung)
- Bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung nach § 31 Abs. 5 SGB V (§ 13 Abs. 1 der Satzung)
- Medizinprodukte nach § 3 Abs. 1 und 2 MPG; §31 Abs. 1 Satz 2 SGB V (§ 13 Abs. 1 der Satzung)
- Festzuschuss bei Zahnersatz nach § 55 SGB V (§ 13 Abs. 1 der Satzung)

Die mkk - meine krankenkasse überweist Ihnen die Prämie spätestens sechs Monate nach Ablauf eines Tarifjahres, wenn uns alle Abrechnungsdaten vorliegen. Sollten Sie doch ausgewählte Leistungen benötigen, werden diese zunächst wie bisher über Ihre Versichertenkarte abgerechnet. Die entstandenen Kosten verrechnen wir am Ende eines Tarifjahres mit Ihrer Prämie unter Berücksichtigung des von Ihnen zu tragenden Selbstbehaltes von 400 Euro.

Die Laufzeit des Tarifs beginnt mit dem Beginn des Kalendermonats, der dem Eingang der schriftlichen Wahlerklärung bei der mkk - meine krankenkasse folgt. Die Laufzeit des Tarifs beträgt 3 Jahre.

Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindung an die mkk aus.

Autor: mkk - meine krankenkasse


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