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Wahltarif

Wahltarif Beitragsrückerstattung

Sie sind gesund und gehen selten zum Arzt? Mit dem Wahltarif Beitragsrückerstattung profitieren Sie davon.
Die Beitragsrückerstattung richtet sich nach der Höhe der eingezahlten Beiträge zur Krankenversicherung. Bereits ab dem 1. Teilnahmejahr kann der Kunde volle 100% eines Monatsbeitrags erstattet bekommen, d. h. maximal 1/12 der im Kalenderjahr gezahlten Beiträge, inklusive der Anteile die von dem Arbeitgeber oder der Rentenversicherung gezahlt wurden. Die Beitragsrückerstattung ist auf maximal 600 Euro begrenzt. Bei unterjährigem Beginn und Ende des Wahltarifs, wird die Prämie anteilig nach den Monaten der Teilnahme berechnet.
Voraussetzung für die Teilnahme am Wahltarif ist eine Mitgliedschaft bei der vivida bkk von mindestens 3 Monaten innerhalb eines Teilnahmejahres.

Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 1-jährige Bindung an die vivida bkk aus.

Autor: vivida bkk


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