Behandlung im Ausland
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen sich auch im europäischen Ausland ambulant behandeln lassen. Die Krankenkassen müssen auch ohne vorherige Genehmigung die Kosten erstatten, die für dieselbe Behandlung in Deutschland zu Lasten der Kassen entstanden wären. Als Nachweis des Versicherungsschutzes dient die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte (eGk). Ausgenommen von dieser Regelung sind stationäre Behandlungen in Kliniken. Hier wird die vorherige Genehmigung der Kasse notwendig.Private Auslandsreise-Krankenversicherung
Da viele Ärzte und Krankenhäuser im Ausland - ungeachtet der gesetzlichen Regelungen - ohnehin nur gegen Bargeld und zu höheren Sätzen als die in Deutschland erstattungsfähigen tätig werden, empfehlen Krankenkassen den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese bieten schon für rund 30-40 Euro pro Jahr einen weltweiten und umfassenden Schutz für die ganze Familie inklusive evtentuell notwendiger Krankenrücktransporte. Im Zusammenspiel mit Wahltarifen der Kassen sowie für Privatpatienten kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung aus weiteren Gründen sinnvoll und kostensparend sein (z. B. für den Erhalt möglicher Beitragsrückerstattungen).
Schutz bei Langzeitreisen ins Ausland
Wenn Sie sich für eine deutlich längere Zeit im Ausland aufhalten möchten, zum Beispiel als Au-pair, Highschool-, Sprach- und Austauschschüler/in, Work-and-Travel-Teilnehmer/in, als Freiwillige/r, Student/in, Doktorand/in oder aus einem anderen Grund, wird eine gesonderte Absicherung nötig. Hier gibt es spezielle Tarife (vgl. Links).
Infos zu Tarifen bei Auslandsreisen