Heilmittel

Heilmittel sind im Gegensatz zu Hilfsmitteln zur "Heilung" gedacht. Es handelt sich um Leistungen und Maßnahmen der Physio-, Ergo- und Sprachtherapie, die z. B. im Rahmen der ärztlichen Behandlung oder der ambulanten Behandlung im Krankenhaus bzw. Rehabilitationseinrichtung erbracht werden. Als Heilmittel gelten insbesondere die

physikalische Therapie
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Beschäftigungs- und Arbeitstherapie.

Inanspruchnahme
Durch die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie können verschriebene Heilmittel seit 01.01.2021 bis zu 28 Tage nach der Verordnung begonnen werden (bis 2020 nur 14 Tage).

Zuzahlung
Als Zuzahlung werden 10 Prozent der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Rezept erhoben. Beipiel: Werden auf einem Rezept sechs Massagen verordnet, beträgt die Zuzahlung 10 Euro für das Rezept und zusätzlich 10 Prozent der Kosten pro Massage.


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Übersicht
gesetzliche Leistungen - Paragraf

Gesetzlicher Katalog

Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

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Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

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