Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

Die Krankenkasse kann aus medizinischen Gründen Rehabilitationsleistungen in anerkannten Reha-Einrichtungen erbringen. Voraussetzung dafür ist, dass bei dem Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nicht ausreicht, um einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen bzw. diese nach Eintritt zu beseitigen, zu bessern oder auch eine Verschlimmerung zu verhindern.

Diese zur Rehabilitation bestimmten Maßnahmen haben oftmals eine Schnittmenge zum Recht der Rentenversicherung, welches seinerseits die Erwerbsfähigkeit der Versicherten sichern soll. Eine umfassende Beratung durch die Krankenkasse zum Leistungsumfang bei Rehabilitation ist also empfehlenswert. Viele Krankenkassen beschäftigen eigens auf das Rehabilitationsrecht geschulte Mitarbeiter/innen.


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Übersicht
gesetzliche Leistungen - Paragraf

Gesetzlicher Katalog

Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

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