Prävention, Gesundheitsvorsorge und Selbsthilfe

Die Krankenkassen sollen in ihren Satzungen Leistungen der "primären Prävention" vorsehen. Primäre Prävention bedeutet, dass eine noch nicht entstandene Krankheit durch Vorbeugung verhütet werden soll. Der Gesetzgeber verpflichtet die Kassen dazu, für diese Leistungen einen sich jährlich erhöhenden Mindestbetrag je Versicherten auszugeben.

Zusätzlich sollen die Kassen Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen mit einem gesetzlich festgeschriebenen Betrag pro Versicherten und Jahr unterstützen. Voraussetzungen für die Einrichtungen sind, dass sich diese die Prävention und Rehabilitation von bestimmten Krankheiten zum Ziel gesetzt haben. Welche Krankheiten darunter fallen, beschließen die Spitzenverbände der Krankenkassen.

Mehrleistungen der Kassen
Einige Kassen verfügen über Satzungsregelungen zur Erweiterung dieser Leistung (vgl. "Zusatzleistungen der Krankenkassen").


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Übersicht
gesetzliche Leistungen - Paragraf

Gesetzlicher Katalog

Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

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Gesetzlicher Katalog

Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

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