Soziotherapie

Versicherte, die wegen schwerer psychischer Erkrankungen nicht in der Lage sind, ärztliche Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen, erhalten Hilfe dazu. Diese Hilfe nennt man Soziotherapie. Die Soziotherapie umfasst die im Einzelfall erforderliche Koordinierung der verordneten Leistungen sowie Anleitung und Motivation zu deren Inanspruchnahme. Der Anspruch besteht für maximal 120 Stunden innerhalb von drei Jahren je Krankheitsfall.

Zuzahlung
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten, jedoch höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro.


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik

Übersicht
gesetzliche Leistungen - Paragraf

Gesetzlicher Katalog

Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

gesetzliche Leistungen - Paragraf

Gesetzlicher Katalog

Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

Private Vorsorge