Sterbegeld

Das "Sterbegeld" gehört heute nicht mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Bis Ende 2002 zahlten die Krankenkassen beim Tode eines Versicherten einen Zuschuss zu den Bestattungskosten. Durch die Sparmaßnahmen im Zuge der Gesundheitsreformen wurde das Sterbegeld zum 01.01.2003 zunächst stark gekürzt und ab 01.01.2004 ganz gestrichen.


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Übersicht
gesetzliche Leistungen - Paragraf

Gesetzlicher Katalog

Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

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