Zuzahlungen / Eigenanteile

Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten erhoben, mindestens jedoch 5 und maximal 10 Euro. Liegt der tatsächliche Preis der Leistung unter 5 Euro, gilt dieser als Zuzahlung. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrtkosten, Zahnersatz und KFO-Behandlung).

Ausnahmen und Sonderregelungen
Trotz des vorgenannten Grundsatzes gelten einige Ausnahmen und Sonderregelungen, auf welche wir innerhalb der entsprechenden Leistung in dieser Rubrik jeweils gesondert hinweisen.

HEIMBEWOHNER MIT TASCHENGELD
Um Härten für Heimbewohner mit Taschengeld zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, wodurch der Zuzahlungshöchstbetrag seit 2005 gleichmäßig auf das ganze Jahr verteilt werden kann. Details zu dieser Regelung finden Sie in unserem Newsarchiv.

Befreiung von der Zuzahlung
Bei der Zuzahlung wird eine individuelle Belastungsgrenze berücksichtigt. Mehr Infos dazu im Punkt "Zuzahlungsbefreiung (Härtefallregelung)" dieser Rubrik.


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Übersicht
gesetzliche Leistungen - Paragraf

Gesetzlicher Katalog

Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

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Gesetzlicher Katalog

Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

Private Vorsorge