BGH-Urteil schützt Angehörige
Hohe Hürden für Mithaftung in Pflegeeinrichtungen
29.06.2015·Sollen Angehörige von Pflegebedürftigen per Schuldbeitritt in die Mithaftung für Pflegekosten genommen werden, bedarf es hierzu einer ausdrücklichen Vereinbarung im Vertrag mit der Einrichtung. Dies hat der Bundesgerichtshof nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden.
Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:
- Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
- Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
- Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
- Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
- Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
- Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
- Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik