Bund-Länder-AG zur Pflege startet
Pflegekassen fordern angesichts hoher Defizite mehrstufige Reform
09.07.2025·Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege" hat sich am Montag (07.07.2025) in Berlin konstituiert. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, bis Ende 2025 Eckpunkte vorzulegen, die in 2026 in ein Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Pflegeversicherung einfließen. Die Pflegekassen kritisieren eine bis dahin unzureichende Finanzierung und das Ausbleiben von Rückzahlungen milliardenschwerer Pandemiekosten durch den Bund.
Nach dem aktuellen Haushaltsentwurf vom Bund soll die Pflegeversicherung im Jahr 2025 ein Darlehen über 0,5 Milliarden Euro und in 2026 ein Darlehen über 1,5 Milliarden Euro erhalten. Danach soll die von der Bund-Länder AG auszuarbeitende Reform greifen. Ab 2029 sind dann jedoch aus den laufenden Beitragsgeldern der SPV nicht nur die regulären Ausgaben, sondern zusätzlich die Rückzahlungen der Darlehen aus 2025/26 an den Bund zu finanzieren.
Auftrag der Bund-Länder AG zur Pflegereform
Vor diesem Hintergrund erarbeitet die Bund-Länder AG bis Ende des Jahres Eckpunkte für eine nachhaltige Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung, eine Stärkung der ambulanten und häuslichen Pflege sowie für einen einfachen und bürokratiearmen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen. Hierzu werden zwei Facharbeitsgruppen gebildet.
Im Rahmen des Themenbereichs "Nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung" sollen unter anderem folgende Punkte erörtert werden:
Zum Arbeitsauftrag der Fachgruppe "Nachhaltige Sicherstellung der Versorgung und Stärkung der ambulanten und häuslichen Pflege" zählen unter anderem:
Der Zukunftspakt Pflege setzt sich aus der Bundesministerin für Gesundheit (BMG) und den für die Pflegeversicherung zuständigen Ministern bzw. Senatoren der Länder zusammen. Als Teilnehmer bei den Sitzungen sind auch die kommunalen Spitzenverbände e.V. (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) dabei. Kritik an der Zusammensetzung äußern die Träger der SPV, die gesetzlichen Pflegekassen: "Für uns bleibt ... unverständlich, warum in der Arbeitsgruppe die Expertise der Pflegekassen nicht genutzt wird. Das ist eine vertane Chance auf dem Weg zu einer besseren pflegerischen Versorgung", so Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.
Pflegekassen: Darlehen des Bundes sind unzureichend
Noch vor der geplanten Strukturreform ist es aus Sicht des AOK-Bundesverbandes notwendig, der SPV durch die schnelle Absicherung ihrer finanziellen Tragfähigkeit eine Atempause zu verschaffen. Die aktuelle Haushaltsplanung des Bundes greife hier deutlich zu kurz. Statt eines unzureichenden Darlehens brauche es die zügige Erstattung der Pandemiekosten von rund 5,5 Milliarden Euro durch den Bund. Auch der Ersatzkassenverband vdek appelliert an den Bund, seiner Verantwortung für die Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gerecht zu werden. Dazu gehörten neben der Rückzahlung der Coronakosten insbesondere die dauerhafte Übernahme der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die Übernahme der Kosten für die Ausbildung für Pflegekräfte. Aber auch die Länder stünden in der Verantwortung. Sie sollten die Kosten für die Investitionen für stationäre Pflegeheime übernehmen, um die Pflegeheimbewohner von zu hohen Eigenanteilen zu entlasten. Überfällig sei auch der Ausgleich zwischen der SPV und der privaten Pflegeversicherung.
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