Bundessozialgericht
Gutachen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung sind gleichwertig
29.04.2015·In sozialgerichtlichen Verfahren sind Gutachten der Medizinischen Dienste von privater und gesetzlicher Krankenversicherung künftig gleich zu behandeln. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Die Bindungswirkung von Gutachten im Auftrag der privaten Assekuranz wird damit eingeschränkt.
Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:
- Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
- Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
- Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
- Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
- Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
- Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
- Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik