Bundessozialgericht
U2-Umlage auch von Entgelten "freier Mitarbeiter"
02.10.2017·Rundfunkanstalten müssen von Entgelten der Mitarbeiter, die sie als Angestellte melden und für die sie Sozialversicherungsbeiträge entrichten, auch die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen entrichten, selbst wenn sie diese Personen arbeitsrechtlich als "freie Mitarbeiter" einstufen. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am 26.09.2017 entschieden.
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