Bundessozialgericht unterstreicht Grenzen der Wahltarife

09.11.2011·Krankenkassen sind bei der Gestaltung ihrer Wahltarife eng an das Gesetz gebunden. Wichtige Grundsätze dabei sind die "Binnenfinanzierung", Höchstgrenzen für Selbstbehalte und Erstattungen sowie die Gleichbehandlung der Mitglieder.

Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Mitgliedern Selbstbehalte und Beitrgserstattungen in Form von Wahltarifen nur dann anbieten, wenn sich die Tarife ohne Quersubvention finanziell selbst tragen (Binnenfinanzierung). Diesen Grundsatz hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 08.11.2011 erneut herausgestellt. Die Richter unterstrichen dabei...

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