Bundestag verabschiedet GPVG

Pandemiekosten: Gesamtgesellschaftliche Aufgaben werden aus Beitragsmitteln der GKV finanziert

26.11.2020·Der Bundestag hat am 26.11.2020 das "Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege" (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz - GPVG) beschlossen. Kerninhalte des Gesetzes sind Regelungen zur Altenpflege und Geburtshilfe sowie zur Finanzierung der Pandemiekosten über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Letztere hatten schon im Vorfeld für Kritik auf breiter Front gesorgt.

Das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Januar 2021 in Kraft treten. Die wichtigsten Regelungen im Überblick: / Hauptlast der Pandemiekosten verbleibt beim Beitragszahler / Alleine für 2021 beträgt das zu erwartenden Defizit in der GKV gut 16 Milliarden Euro. 5...

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