G-BA Beschluss

Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

07.12.2023·Für Patienten mit leichten Erkrankungen sind telefonische Krankschreibungen ab sofort wieder möglich. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) in seiner Sitzung am 07.12.2023 beschlossen. Initiiert wurde die Regelung bereits mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsgesetz, um Praxen zu entlasten, Bürokratie abzubauen und unnötige Arztbesuche zu vermeiden.

Für die Krankschreibung per Telefon gelten folgende vom G-BA beschlossenen Details: Der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann der...

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