GKV-BStabG

Hinweispflicht der Krankenkassen bei Beitragssatzerhöhungen entfällt

05.08.2026·Seit dem 30.07.2026 müssen gesetzliche Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr schriftlich und individuell über Beitragssatzanhebungen informieren. Der Wegfall ist im sogenannten GKV-Sparpaket von Ex-Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geregelt. Alternativen stehen niedrigschwellig zur Verfügung.

Nach gut 10 Jahren wird die 2015 mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FQWG) eingeführte individuelle und schriftliche Hinweispflicht der Krankenkassen bei Beitragssatzanhebungen wieder abgeschafft. Millionen gedruckter Briefe und die dazugehörigen Portokosten entfallen...

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