Geschäftsentwicklung 2015
Revisionsverfahren beim Bundessozialgericht dauern im Schnitt 12 Monate
29.02.2016·Wesentliche Aufgaben des Bundessozialgerichts (BSG) sind die Sicherung der Rechtseinheit und die Fortbildung des Rechts. Der Zugang zum obersten deutschen Sozialgericht ist deshalb eingeschränkt. Die Revision ist nur möglich, wenn sie im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts (LSG), beziehungsweise bei einer Sprungrevision im Urteil des Sozialgerichts (SG), ausdrücklich zugelassen worden ist. Darüber hinaus kann sie auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin vom BSG selbst zugelassen werden.
Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:
- Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
- Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
- Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
- Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
- Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
- Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
- Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik