Gesundheitsfonds: Verwaltungskosten berücksichtigen Morbidität

02.08.2008·Weil Krankenkassen ab 2009 ihre vollständigen Beitragseinnhamen an den Gesundheitsfonds abführen müssen, erhalten sie aus diesem auch Zuweisungen für die Verwaltungskosten. Deren Höhe hat jedoch nichts mit den tatsächlichen Kosten zu tun.

Mit den finanziellen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds müssen die Krankenkassen ab 2009 auch ihre Verwaltungskosten abdecken. Die Höhe der Zuweisungen für die Kosten der Kassenverwaltung richtet sich dabei nicht nach der Anzahl der Geschäftsstellen oder den Personalkosten, sondern nach der Zahl ihrer Versicherten und deren Morbidität (Krankheits-Wahrscheinlichkeit)....

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