Krankenkassen veröffentlichen Grundsätze zum Erlass von Beitragsschulden

18.09.2013·Der von Union und FDP beschlossene Schuldenerlass innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gilt nur für ein schmales Zeitfenster. Am meisten profitieren Nichtversicherte, die sich bis 31.12.2013 bei ihrer Kasse melden.

Schon seit August 2013 gilt das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung". Es sieht vor, dass Versicherten in bestimmten Fällen die Beitragsschulden und Säumniszuschläge ermäßigt oder ganz erlassen werden. Zur Ausgestaltung und bundesweit einheitlichen Umsetzung der Neuregelung wurde der Spitzenverband...

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