Künstliche Befruchtung

GKV-Zuschuss weiterhin nur für Verheiratete zulässig

14.06.2014·Nach einem Urteil des Landesozialgerichts Berlin-Brandenburg ist die künstliche Befruchtung für Unverheiratete auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin nicht möglich.

Einer Krankenkasse ist es nicht erlaubt, die gesetzliche Zuschussregelung bei der künstlichen Befruchtung per Satzung auf Unverheiratete auszudehnen. Dies hat der erste Senat des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg am Freitag (13.06.2014) in einem Rechtsstreit zwischen der BKK Verkehrsbau Union (BKK VBU) und dem Bundesversicherungsamt (BVA)...

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