Nach Abrechnungsbetrug
Fristlose Kündigung von Versorgungsverträgen durch Pflegekassen möglich
07.02.2017·Werden Leistungen aus einem Versorgungsvertrag fehlerhaft abgerechnet, kann dies die sofortige Kündigung auch aller weiteren Verträge mit demselben Leistungserbringer durch die Kostenträger in der sozialen Pflegeversicherung zur Folge haben. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in mehreren aktuell veröffentlichten Beschlüssen entschieden.
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