Nach Abrechnungsbetrug

Fristlose Kündigung von Versorgungsverträgen durch Pflegekassen möglich

07.02.2017·Werden Leistungen aus einem Versorgungsvertrag fehlerhaft abgerechnet, kann dies die sofortige Kündigung auch aller weiteren Verträge mit demselben Leistungserbringer durch die Kostenträger in der sozialen Pflegeversicherung zur Folge haben. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in mehreren aktuell veröffentlichten Beschlüssen entschieden.

In drei Eilverfahren hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entsprechende Entscheidungen der Sozialgerichte Stade und Bremen bestätigt. Die Landesverbände der Pflegekassen hatten zuvor Versorgungsverträge mit zwei von derselben Geschäftsführerin geführten Pflegeunternehmen, die in Cuxhaven Pflegedienste betreiben, wegen Abrechnungsbetruges...

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