Neuer Maßstab für Arbeitsunfähigkeit von Hartz IV-Berechtigten

21.06.2012·Hartz IV-Berechtigte, die Arbeits- oder Eingliederungsmaßnahmen unter Hinweis auf ihre Gesundheit ablehnen, müssen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Die Maßstäbe hierfür hat nun der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.

Erwerbsfähige, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II (sogenannte Hartz IV-Leistungen) beantragt haben oder beziehen, sind dann arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht länger als drei Stunden täglich arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen können. Einen entsprechenden Beschluss fasste...

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