Oberlandesgericht
Zahnbehandlung muss nach unzureichender Aufklärung über andere Behandlungsmöglichkeiten nicht bezahlt werden
09.09.2014·Nimmt der behandelnde Arzt seinem Patienten durch eine unvollständige oder verzerrte Aufklärung die Entscheidungsmöglichkeit für eine günstigere Behandlungsalternative, verliert er dadurch seinen Anspruch auf Vergütung.
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