Oberlandesgericht

Zahnbehandlung muss nach unzureichender Aufklärung über andere Behandlungsmöglichkeiten nicht bezahlt werden

09.09.2014·Nimmt der behandelnde Arzt seinem Patienten durch eine unvollständige oder verzerrte Aufklärung die Entscheidungsmöglichkeit für eine günstigere Behandlungsalternative, verliert er dadurch seinen Anspruch auf Vergütung.

Eine kostenintensive Zahnbehandlung muss nicht bezahlt werden, wenn sich der Patient im Falle seiner ordnungsgemäßen Aufklärung über andere Behandlungsmöglichkeiten gegen die kostenintensive Behandlung ausgesprochen hätte. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 12.08.2014 entschieden und...

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