Pflegestärkungsgesetz
Bundesrat stimmt 1. Stufe der Pflegereform zu
10.11.2014·Mit der ersten von zwei Stufen der von Schwarz-Rot geplanten Pflegereform werden vor allem vorhandene Leistungen erhöht und ausgeweitet. Die Finanzierung erfolgt über die Anhebung des Beitragssatzes. Mit der zweiten Stufe soll dann ab 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden.
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