Pflegestärkungsgesetz

Soziale Sicherung von Pflegepersonen ab 2017

29.11.2016·Seit Beginn des Jahres ist das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Herzstück ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und in der Folge das neue Begutachtungsinstrument, mit dem die bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Auf dieser Grundlage erhalten ab 01.01.2017 alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Doch auch für die Pflegepersonen wird es zum Jahreswechsel Veränderungen geben.

Bereits jetzt gilt, dass nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen, der Leistungen der Pflegeversicherung erhält, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Diese Voraussetzungen ändern sich zum 01.01.2017. Zusätzlich besteht für Pflegepersonen die Möglichkeit...

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