Regierung plant Anwendung des Kartellrechts auf Krankenkassen

23.01.2010·Der Wettbewerbsgedanke als Instrument einer effizienten gesetzlichen Krankenversicherung rüttelt am Sonderstatus der Kassen als mittelbar staatliche Institution der Sozialversicherung. Die Folgen könnten gravierend sein.

Die Bundesregierung plant offenbar, den Geltungsbereich des Kartellrechts auf die gesetzlichen Krankenkassen auszudehnen. Ziel sei es, die Marktmacht der Kassen deutlich zu beschneiden. Dies berichtet das manager magazin in seiner aktuellen Ausgabe (Freitag). Den Informationen des magazins zufolge soll die Kartellrechts-Ausweitung nach derzeitigem Stand...

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