Schwierige Personalsuche

Wiederwahlverbot für Chefposten im Gemeinsamen Bundesausschuss soll fallen

27.05.2015·Der amtierende Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses, Prof. Josef Hecken, kann trotz des geltenden Wiederwahlverbots darauf hoffen, dem obersten Beschlussgremium der Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen auch in der kommenden Amtszeit ab 01.07.2018 vorsitzen zu dürfen. Nötig ist dafür jedoch eine Gesetzesänderung.

Union und SPD haben sich in einem Änderungsantrag zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) darauf verständigt, das für den unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geltende Wiederwahlverbot zu streichen. Dies berichtet die Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ) unter Berufung auf den ihr vorliegenden Antragsentwurf vom 20.05.2015....

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