Urteil

Festbeträge für Cholesterinsenker "Sortis" sind rechtmäßig

05.03.2011·Die Festsetzung von Festbeträgen für das cholesterinsenkende Arzneimittel "Sortis" ist rechtmäßig. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) am 01.03.2011 in Kassel entschieden. Das Präparat sei im Vergleich zu anderen Arzneimitteln der Festbetragsgruppe weder vorteilhafter, noch sei eine therapeutische...

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