Urteil

Kein Krankengeldanspruch bei Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

08.10.2007·Ein Versicherter, dessen Arbeitsunfähigkeit erst nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses festgestellt wird, hat gegen seine Krankenkasse grundsätzlich keinen Krankengeldanspruch. Dies gilt selbst dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit nach Ende des Arbeitsverhältnisses rückwirkend für einen...

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