Urteil

Versicherten sind Unannehmlichkeiten bei der Umstellung des Lieferanten von Hilfsmitteln zumutbar

27.11.2009·Gesetzlich Krankenversicherten sind die Unannehmlichkeiten zumutbar, die durch die Umstellung auf einen neuen Lieferanten von Inkontinenzmaterial entstehen. Sie haben keinen Anspruch auf fortdauernde Belieferung mit den gewohnten Produkten, wenn die Krankenkasse Verträge mit einem neuen...

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