Urteil zur Klinikwahl: Krankenkasse kann Rehaeinrichtung vorgeben

08.05.2013·Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es keine Mehrkostenbeteiligung für stationäre Einrichtungen. Ist eine selbstgewählte Einrichtung teurer als die von der Kasse vorgegebene, entfällt der Erstattungsanspruch vollständig.

Wählt ein Versicherter in Abweichung der Vorgabe seiner Krankenkasse eine teurere Einrichtung für seine stationäre medizinische Rehabilitation, so hat er auch dann keinen Erstattungsanspruch gegen seine Kasse, wenn es sich um eine Vertragseinrichtung handelt und er die Differenzkosten aus eigener Tasche zu tragen beabsichtigt. Dies hat das Bundessozialgericht...

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