Wettbewerbsrecht

BGH bestätigt Abgabeverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept

13.01.2015·Durch Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen zum gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung werden die Verbraucherinteressen nach Ansicht des BGH stets spürbar beeinträchtigt. Betroffen hiervon ist auch die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneien ohne Rezept.

Die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikaments durch einen Apotheker ist ohne Vorlage des entsprechenden Rezepts wettbewerbsrechtlich unzulässig. Dies hat der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am 08.01.2015 in Karlsruhe entschieden. / Apotheke gab Arzneimittel nach Rücksprache mit Arzt...

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