AOK Baden-Württemberg|15.12.2007
PRESSEMITTEILUNG
Sozialgericht Stuttgart für Streitigkeiten um Rabattverträge zuständig
Stuttgart·Oberstes deutsches Sozialgericht bestätigt Zuständigkeit des Sozialgerichtes Stuttgart. / Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat auf Antrag der AOK Baden-Württemberg jetzt entschieden, dass für die...
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