AOK Bayern|10.06.2014
PRESSEMITTEILUNG
Hausarztzentrierte Versorgung: AOK muss zwingend über Widerrufsrecht informieren
München·Die AOK Bayern hat jetzt ihre am Hausarztvertrag teilnehmenden Versicherten über ihr außerordentliches Widerrufsrecht informiert. Gefordert hat diese Information der Vorsitzende der Schiedsstelle. Zum...
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