AOK-Bundesverband GbR|13.04.2022
STATEMENT
AOK fordert bei der Ambulantisierung gesetzlich nachzubessern
Iges-Gutachten nennt 2.500 neue Leistungen
Berlin (kkdp)·In Deutschland könnten laut aktuellem Gutachten des Berliner Iges-Instituts deutlich mehr Operationen auch ambulant erbracht und damit unnötige Klinikaufenthalte vermieden werden. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, hat daher gesetzliche Nachbesserungen gefordert. "Die Ambulantisierung von bisher stationär erbrachten Leistungen ist eines der wesentlichen Vorhaben auf dem Weg zu einer besseren und effizienteren Gesundheitsversorgung in Deutschland und gleichzeitig ein wichtiger erster Schritt zu einer sektorenübergreifenden Versorgung", betonte die AOK-Chefin.
Das Iges-Institut hatte vorgeschlagen, den Katalog ambulant durchführbarer Operationen (AOP-Katalog) um 2.476 auf 5.355 Positionen zu erweitern - fast doppelt so viele wie bisher. Der AOP-Katalog gilt als ein erster Schritt hin zu einer stärker sektorenübergreifenden Versorgung und mehr Ambulantisierung. Jedoch reichen aus Sicht des AOK-Bundesverbandes die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht aus, um das Ziel der verstärkten Ambulantisierung zu erreichen. Derzeit ist lediglich vorgesehen, dass sich Vertragsärzte, Krankenhäuser und Kassen auf Bundesebene über einen Katalog und ein Vergütungssystem verständigen. Auf der regionalen Ebene können Krankenhäuser und Vertragsärzte dann entscheiden, ob sie diese ambulanten Leistungen anbieten.
"Das Ambulantisierungsdefizit soll bisher allein über finanzielle Anreize beseitigt werden", sagte Reimann. "Ein ´Wer kann, der darf´-Ansatz trägt aber nicht zu effizienten regionalen Versorgungsangeboten bei und führt auf Dauer zu deutlich überteuerten Honoraren." Dabei sollte die Ambulantisierung der erste Anwendungsfall einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung sein, die im Koalitionsvertrag vorgesehen sei.
In diesem Zusammenhang kritisiert die Verbandschefin auch die unausgewogene Besetzung des sektorenübergreifenden Schiedsgremiums. Dort könnten sich im Konfliktfall die Krankenhäuser und die Vertragsärzte gemeinsam gegen die Interessen der Beitragszahler durchsetzen. "Wenn zwei Stimmen der Krankenkassen zwei Stimmen der Ärzte und zwei Stimmen der Krankenhäuser gegenüberstehen, kann es zu keinem fairen Interessenausgleich kommen und keine ausgewogenen Entscheidungen geben. Es bedarf hier schnell einer gesetzlichen Neuregelung." Aufgrund der angespannten Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und des wachsenden Fachkräftemangels in der medizinischen Versorgung sprach sich Reimann dafür aus, die positiven Erfahrungen anderer europäischer Länder aufzugreifen und Versorgungsangebote entsprechend zu modernisieren.
Gesetzliche Krankenversicherung braucht finanzielle Planungssicherheit
Zudem verlangte sie im Vorfeld der Beratungen des Bundeshaushalts im Bundesrat erneut schnell finanzielle Planungssicherheit für die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Es sei zu befürchten, dass der Finanzminister erst spät im Herbst darüber entscheide, wie die GKV mit zusätzlichen Bundesmitteln stabilisiert werde, so Reimann. Angesichts eines drohenden Finanzlochs von 17 Milliarden Euro in 2023 sollten die Krankenkassen aber nicht weiter im Unklaren bleiben, auf welcher finanziellen Grundlage die Haushalte für das kommende Jahr aufgestellt würden.
Sie forderte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auf, umgehend klarzumachen, wie die Beitragszahlenden und somit Wirtschaft und Arbeitnehmenden vor weiteren Belastungen geschützt werden sollen. "Das betrifft vor allem die Bereiche, für die der Bund die finanzielle Verantwortung trägt, besonders die Finanzierung der Krankenversicherung für ALG II-Empfänger sowie die Mehrwertsteuer für Arzneimittel", erläuterte sie. "Dass sich angesichts des Kriegs in der Ukraine die Haushaltsplanung des Bundes schwierig gestaltet, ist nachvollziehbar." Doch vor allem die GKV habe sich in Krisensituationen als verlässlicher Stabilitätsanker für den Wirtschaftsstandort Deutschland erwiesen und entscheidend zur Arbeitsplatzsicherung und Wettbewerbsfähigkeit beigetragen.
Das Iges-Institut hatte vorgeschlagen, den Katalog ambulant durchführbarer Operationen (AOP-Katalog) um 2.476 auf 5.355 Positionen zu erweitern - fast doppelt so viele wie bisher. Der AOP-Katalog gilt als ein erster Schritt hin zu einer stärker sektorenübergreifenden Versorgung und mehr Ambulantisierung. Jedoch reichen aus Sicht des AOK-Bundesverbandes die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht aus, um das Ziel der verstärkten Ambulantisierung zu erreichen. Derzeit ist lediglich vorgesehen, dass sich Vertragsärzte, Krankenhäuser und Kassen auf Bundesebene über einen Katalog und ein Vergütungssystem verständigen. Auf der regionalen Ebene können Krankenhäuser und Vertragsärzte dann entscheiden, ob sie diese ambulanten Leistungen anbieten.
"Das Ambulantisierungsdefizit soll bisher allein über finanzielle Anreize beseitigt werden", sagte Reimann. "Ein ´Wer kann, der darf´-Ansatz trägt aber nicht zu effizienten regionalen Versorgungsangeboten bei und führt auf Dauer zu deutlich überteuerten Honoraren." Dabei sollte die Ambulantisierung der erste Anwendungsfall einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung sein, die im Koalitionsvertrag vorgesehen sei.
In diesem Zusammenhang kritisiert die Verbandschefin auch die unausgewogene Besetzung des sektorenübergreifenden Schiedsgremiums. Dort könnten sich im Konfliktfall die Krankenhäuser und die Vertragsärzte gemeinsam gegen die Interessen der Beitragszahler durchsetzen. "Wenn zwei Stimmen der Krankenkassen zwei Stimmen der Ärzte und zwei Stimmen der Krankenhäuser gegenüberstehen, kann es zu keinem fairen Interessenausgleich kommen und keine ausgewogenen Entscheidungen geben. Es bedarf hier schnell einer gesetzlichen Neuregelung." Aufgrund der angespannten Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und des wachsenden Fachkräftemangels in der medizinischen Versorgung sprach sich Reimann dafür aus, die positiven Erfahrungen anderer europäischer Länder aufzugreifen und Versorgungsangebote entsprechend zu modernisieren.
Gesetzliche Krankenversicherung braucht finanzielle Planungssicherheit
Zudem verlangte sie im Vorfeld der Beratungen des Bundeshaushalts im Bundesrat erneut schnell finanzielle Planungssicherheit für die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Es sei zu befürchten, dass der Finanzminister erst spät im Herbst darüber entscheide, wie die GKV mit zusätzlichen Bundesmitteln stabilisiert werde, so Reimann. Angesichts eines drohenden Finanzlochs von 17 Milliarden Euro in 2023 sollten die Krankenkassen aber nicht weiter im Unklaren bleiben, auf welcher finanziellen Grundlage die Haushalte für das kommende Jahr aufgestellt würden.
Sie forderte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auf, umgehend klarzumachen, wie die Beitragszahlenden und somit Wirtschaft und Arbeitnehmenden vor weiteren Belastungen geschützt werden sollen. "Das betrifft vor allem die Bereiche, für die der Bund die finanzielle Verantwortung trägt, besonders die Finanzierung der Krankenversicherung für ALG II-Empfänger sowie die Mehrwertsteuer für Arzneimittel", erläuterte sie. "Dass sich angesichts des Kriegs in der Ukraine die Haushaltsplanung des Bundes schwierig gestaltet, ist nachvollziehbar." Doch vor allem die GKV habe sich in Krisensituationen als verlässlicher Stabilitätsanker für den Wirtschaftsstandort Deutschland erwiesen und entscheidend zur Arbeitsplatzsicherung und Wettbewerbsfähigkeit beigetragen.
Pressekontakt:
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Kai Behrens, Pressesprecher
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