AOK-Bundesverband eGbR|05.08.2022

PRESSEMITTEILUNG

Zugriff auf die Finanzreserven
Sozialpolitisch unfair und kurzsichtig - vor allem aber verfassungswidrig

Berlin (kkdp)·Ein Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Dr. Stephan Rixen im Auftrag der AOK Hessen und der AOK PLUS kommt zu dem Ergebnis, dass ein Zugriff auf die Finanzreserven der Krankenkassen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, forderte entsprechende Konsequenzen:

"Bereits gegen die erste Abschöpfung der Finanzreserven im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung (GPVG) hat sich die AOK-Gemeinschaft heftig gewehrt. In der damaligen Gesetzesbegründung war diese Sonderregelung noch als "einmalig" bezeichnet worden. Jetzt wird sie aber mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) einfach wiederholt. Beim GPVG bedeutete dies für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) acht Milliarden Euro Vermögensabgabe, wovon allein die Versicherten der AOKs über 4,2 Milliarden Euro zu tragen hatten. Mit dem GKV-FinStG sollen jetzt noch einmal rund 4 Milliarden Euro aus den letzten Reserven genommen werden.

Wir halten diese Aktion nicht nur sozialpolitisch für extrem unfair und kurzsichtig. Sie ist zudem verfassungswidrig, wie das Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Stephan Rixen aufzeigt. Demnach verletzt der Rücklagenzugriff das rechtsstaatliche Willkürverbot, indem die Finanzautonomie der selbstverwalteten Krankenkassen missachtet wird und deren finanzielle Stabilität und Funktionsfähigkeit gefährdet werden. Die in der Folge notwendigen Anhebungen der Zusatzbeiträge verletzten überdies die Grundrechtsposition der GKV-Versicherten.

Die AOK-Gemeinschaft hat im vergangenen Jahr Klage eingereicht, ebenso andere Krankenkassen, die Verfahren laufen noch. Der Fehler aus dem GPVG sollte im GKV-FinStG nicht noch einmal gemacht werden. Mit der Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge von ALGII-Beziehenden, der Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel sowie einer echten Nullrunde bei den Ausgaben gibt es ordnungspolitisch überzeugende Lösungsansätze, um das drohende Finanzloch im kommenden Jahr zu stopfen."
Verfassungsrechtlicher Schutz der organisatorischen und finanziellen Selbständigkeit der Krankenkassen

Verfassungsrechtlicher Schutz der organisatorischen und finanziellen Selbständigkeit der Krankenkassen
Das Gutachten als PDF zum Download (1,3 MB)
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Das Dokument als PDF zum Download (182 KB)

Pressekontakt:

AOK-Bundesverband
Kai Behrens, Pressesprecher
Tel. 030 34646-2309
Mobil 0152 015 630 42
presse@bv.aok.de


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