Bundesverwaltungsgericht|28.02.2019
PRESSEMITTEILUNG
Anspruch von Tagespflegepersonen auf hälftige Erstattung der Beiträge für eine freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung darf nicht gekürzt werden
Leipzig·Jugendämter müssen selbstständigen Tagesmüttern und -vätern die Hälfte ihrer Aufwendungen für eine freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erstatten und dürfen sie nicht um Aufwendungen...
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