KNAPPSCHAFT|04.01.2023
PRESSEMITTEILUNG
Bescheinigung für das Finanzamt: KNAPPSCHAFT übermittelt relevante Daten automatisch
Bochum·Wer im Jahr 2022 selbst Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt hat, kann diese steuerlich geltend machen. Dies gilt auch für weitere Vorsorgeaufwendungen wie zum Beispiel: Prämien...
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